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Das OLG Köln hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn zurückgewiesen, mit dem Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Klägers aufgrund eines Unfalls mit einem Mulcher auf einem Betriebsgelände geltend gemacht wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |