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Die Kosten der Beilackierung von Karosserieteilen sind ersatzfähig, wenn diese technisch notwendig ist, da sie einen Teil des Reparaturaufwandes darstellen. Dies gilt insbesondere für ein vier Jahre altes Fahrzeug mit Silber-Metallic-Ton, bei dem eine Beilackierung der angrenzenden Bauteile mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erforderlich wird, um Farbunterschiede zu vermeiden. Zudem sind UPE-Aufschläge und Verbringungskosten im Rahmen der fiktiven Abrechnung ersatzfähig, soweit sie regional üblich sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |