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Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen, wenn sich 8 oder mehr Punkte ergeben, da der Betroffene dann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt. Eine Punktereduktion durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt nur für bereits gesammelte Punkte in Betracht, nicht für zukünftige Verstöße. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |