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Der Fahrzeughersteller haftet dem Käufer Zug-um-Zug gegen Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs nach Maßgabe von §§ 826, 31 BGB auf Schadensersatz. Ein sittenwidriges Verhalten liegt vor, wenn der Hersteller durch das Inverkehrbringen des von ihm hergestellten Motors mit manipulierter Software gegen die guten Sitten verstößt, da dies die Erwerber über die Vorschriftswidrigkeit des Fahrzeugs täuscht und das Vertrauen in behördliche Zulassungsprüfungen untergräbt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |