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Der Angeklagte wird wegen unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sowie wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Körperverletzung und unter Einbeziehung einer weiteren Freiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 1 Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sowie der Vorwegvollzug eines Teiles der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten werden angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |