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Ein kleiner, nicht in einer markengebundenen Werkstatt beseitigter Lackschaden (Bagatellschaden) beeinträchtigt das Gesamterhaltungsbild eines Fahrzeugs nicht und steht dem Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten in einer markengebundenen Werkstatt für einen schweren Unfallschaden nicht entgegen, wenn das Fahrzeug ständig in markengebundenen Werkstätten gewartet wurde. Auch bei fiktiver Abrechnung auf Basis der Reparaturkosten in einem markengebundenen Betrieb sind Aufschläge und Verbringungskosten erstattungsfähig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |