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Ein Vergütungsanspruch für die Abstellung eines Kfz in einer Werkstatt kann aus einem Verwahrungsvertrag folgen, der durch schlüssiges Verhalten zustande kommt. Reagiert der Eigentümer auf eine Aufforderung zur Abholung oder zur Angabe eines Termins für die Rückverbringung nicht, kann sein Schweigen als Zustimmung zum Abschluss eines Verwahrungsvertrages gegen Entgelt ausgelegt werden. Ein Tagessatz von 5,00 EUR netto für die Abstellung ist nicht zu beanstanden, wenn er vertraglich vereinbart wurde und die nach der Rechtsprechung angemessenen Sätze nicht übersteigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |