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Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines PKW-Kaufs gegen den Hersteller wegen des VW-Abgasskandals aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) besteht nicht. Es kann weder ein Schädigungsvorsatz des Herstellers gegenüber dem Käufer festgestellt werden, noch umfasst der Schutzzweck des § 826 BGB in diesem Kontext den Vermögensschaden des Käufers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |