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Das Landgericht Bielefeld verurteilte die Herstellerin eines Dieselmotors des Typs EA 189 zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Ein Schaden ist dem Käufer dadurch entstanden, dass er ein Geschäft abgeschlossen hat, welches er in Kenntnis der tatsächlichen Umstände nicht getätigt hätte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |