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Das Landgericht Düsseldorf hat die beklagte Fahrzeugherstellerin zur Zahlung von Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung eines vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs verurteilt. Der Kläger hatte dies im Wege des Schadensersatzes wegen sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) begehrt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |