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Ein Fahrzeughersteller fügt Käufern vorsätzlich einen Schaden in sittenwidriger Weise zu, wenn er aus Gewinnstreben Behörden und Käufer durch Entwicklung und Verwendung einer illegalen Software zur Abgasmanipulation über den erhöhten Schadstoffausstoß täuscht. Dieses Verhalten ist sittenwidrig, da es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und kausal für die Kaufentscheidung ist, wodurch bereits ein Schaden vorliegt, wenn der Kaufgegenstand sich für den Käufer als für seine Zwecke nicht voll brauchbar erweist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |