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Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Fahrzeughersteller wegen des Inverkehrbringens eines Dieselfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung folgt aus §§ 826, 31, 249 Abs. 1 BGB. Das Inverkehrbringen eines solchen Fahrzeugs verstößt gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |