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Eine im Rechtsbeschwerdeverfahren erhobene "Verfahrensrüge" betreffend Verfahrenshindernisse (hier: zu unbestimmte Tatumschreibung im Bußgeldbescheid) kann als Sachrüge, begrenzt auf die Überprüfung von Verfahrenshindernissen, auszulegen sein. (Leitsätze des Gerichts) |