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Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer Motorsteuerungssoftware, die die Vorschriften zur Abgasmessung und Einstufung in Schadstoffklassen im Rahmen der EG-Typgenehmigung umgeht und dazu führt, dass die tatsächlichen NOx-Emissionen im täglichen Betrieb nicht mit den auf dem Prüfstand ermittelten korrelieren, verstößt gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB. Dies gilt insbesondere, da die Käufer derart ausgestatteter Fahrzeuge der Gefahr ausgesetzt wurden, die Nutzung ihres Fahrzeugs dauerhaft oder vorübergehend zu verlieren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |