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Das Inverkehrbringen eines Dieselfahrzeugs mit einer Motorsteuerungssoftware, die eine Umschaltlogik zur Umgehung der Abgasmessung im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) enthält, verstößt gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB und begründet einen Schadensersatzanspruch. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |