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Das Landgericht Dortmund verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückgabe eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs. Der Zahlungsanspruch rührt aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten her, da das Fahrzeug mit einer Software ausgestattet war, die den Stickoxydausstoß im Prüfstand beeinflusst und unter gewöhnlichen Fahrbedingungen zu einem vielfach erhöhten Schadstoffausstoß führt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |