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Ein Fahrzeughersteller ist zum Schadensersatz verpflichtet für Schäden, die aus der Manipulation des Motortyps EA 189 resultieren. Das Feststellungsinteresse für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht ist gegeben, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |