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Ein Fahrzeughersteller, der ein Kraftfahrzeug mit einer Software ausstattet, die im Prüfstand einen anderen Abgasrückführungsmodus aktiviert als im normalen Straßenbetrieb, um Emissionsgrenzwerte nur unter Laborbedingungen einzuhalten, handelt vorsätzlich sittenwidrig und ist zum Schadensersatz verpflichtet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |