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Wird ein abgekoppelter Sattelauflieger durch ein Sturmereignis gegen einen daneben geparkten PKW geschoben, sind die am PKW entstandenen Schäden nicht im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG "beim Betrieb" des Sattelaufliegers entstanden, weil es an einem örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Aufliegers fehlt. (Leitsätze des Gerichts) |