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L e i t s a t z : 1. Das Verbot des § 7 Abs. 3c) Satz 3 StVO gilt auch für den Verkehr auf Autobahnen. 2. Das Verbot dient allerdings nicht dem Schutz des Spurwechslers. 3. Wer auf einer Autobahn unter Verstoß gegen die in § 7 Abs. 5 StVO normierten hohen Sorgfaltspflichten auf die linke Spur wechselt und dort mit einem LKW kollidiert, hat in der Regel seinen Schaden allein zu tragen. StVG §§ 7, 17 Abs. 1, Abs. 2; StVO § 7 Abs. 3c) Satz 3 (Leitsätze des Gerichts) |