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Eine vollendete Bestechung ist nicht gegeben, wenn nicht festgestellt ist, dass der Vermittler eines Bestechungsangebots dieses auch an den Bestechungsempfänger herangetragen hat. Die Annahme einer bandenmäßigen Begehung der Bestechungstaten setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit dem Willen voraus, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Taten zu begehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |