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Eine Widerrufsinformation ist fehlerhaft, wenn sie bei einem vollständig valutierten Darlehen einen Wertersatz von "0,00" EUR täglich angibt. Die Kammer lehnt die Auffassung ab, dass dies als Angebot zur Abänderung der gesetzlichen Rechtsfolgen des Widerrufs zu verstehen sei. Vielmehr muss die Widerrufsinformation umfassend, unmissverständlich und eindeutig sein, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |