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Das Landgericht Bielefeld hat deliktische Schadensersatzansprüche aus einem PKW-Kaufvertrag im Zusammenhang mit dem „VW-Abgasskandal“ zugesprochen. Dabei wurden die Beklagten zur Zahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung nebst Zinsen in unterschiedlicher Höhe für den Kaufpreis und weitere Aufwendungen verurteilt. Zudem wurde der Annahmeverzug der Beklagten mit der Rücknahme des Fahrzeugs festgestellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |