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Ein Schadensersatzanspruch im Abgasskandal wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung setzt einen hinreichend konkreten, nachvollziehbaren und prüfbaren Vortrag zu anspruchsbegründenden Tatsachen voraus. Es genügt nicht, wenn der Vortrag sich weitestgehend auf andere Motortypen bezieht und fahrzeugspezifische Erläuterungen fehlen, die einen Mangel konkret bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug belegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |