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1. Ein für die Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung kausaler Ermittlungsfehler liegt nicht vor, wenn sich der Fahrzeughalter auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft. 2. Du Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts impliziert, dass der Halter den Fahrer auf dem Radarfoto erkannt hat. (Leitsätze des Gerichts) |