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Ein Beamter kann wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 77 Fällen sowie der privaten Nutzung von Dienstwagen im Umfang von mindestens 10.743 km, die einen Schaden von 3.223 Euro verursachte, aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Diese Handlungen stellen ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |