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Ein Reisemangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit der Reiseleistungen von der vereinbarten oder vorausgesetzten abweicht und dadurch der Nutzen der Reise beeinträchtigt wird. Der Reiseveranstalter schuldet bei einer Transferleistung die unversehrte Beförderung der Reisenden vom Flughafen zum Hotel. Ein Unfall mit einem Falschfahrer während dieser Transferfahrt stellt einen Reisemangel dar, da sich hierbei eine für die Personenbeförderung im allgemeinen Straßenverkehr typische und reisespezifische Gefahr verwirklicht, die unmittelbar auf die vertragliche Transportleistung einwirkt und zu ihrer Fehlerhaftigkeit führt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |