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Ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB besteht gegen die Hersteller eines Pkw und dessen Motors wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung im Zusammenhang mit der Diesel-Abgasproblematik und dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Schaden ist im Eingehen einer ungewollten Verbindlichkeit durch Abschluss eines nachteiligen Kaufvertrages zu sehen. Die Beklagten befinden sich mit der Rücknahme des Pkw in Annahmeverzug. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |