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Ein Anspruch auf Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Rückgabe eines Fahrzeugs kann bestehen, wenn der Fahrzeughersteller den Käufer durch deliktische Produktmanipulation vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat, indem er ein Fahrzeug mit einer Software ausstattete, die den Stickoxidausstoß im Prüfstandsbetrieb optimiert, unter realen Fahrbedingungen im Straßenverkehr jedoch einen höheren Stickoxidausstoß bewirkt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |