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Das Landgericht Aachen hat eine Schadensersatzklage im Diesel-Abgasskandal abgewiesen. Der Kläger hatte zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses Kenntnis vom Verbau der Manipulationssoftware, und ein Software-Update zur Mangelbeseitigung wurde auf das Fahrzeug aufgespielt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |