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Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs besteht aus §§ 826, 831 BGB, wenn ein Mitarbeiter des Herstellers vorsätzlich sittenwidrig durch manipulierte Motorsoftware die Käufer täuscht. Das Verhalten ist sittenwidrig, wenn massenhaft und mit erheblichem technischem Aufwand gesetzliche Umweltvorschriften ausgehebelt und Kunden manipulierend beeinflusst werden, um einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |