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Das Amtsgericht Köln verurteilte den Angeklagten wegen Erschleichens von Leistungen in sechs Fällen unter Einbeziehung mehrerer Vorurteile zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren. Dabei wurden auch frühere Verurteilungen wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis berücksichtigt. Das Gericht stellte fest, dass das Belügen von Jugendgerichtshelfern, Verteidigern und dem Gericht sowie unwahre Angaben zu persönlichen Verhältnissen auf psychische Probleme schließen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |