|
Zur Frage, inwieweit eine im Ausland begangene Alkoholfahrt und die dort gemessene Atemalkoholkonzentration die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung rechtfertigen können. Das rechtskräftige ausländische Strafurteil als solches enthält für die Fahrerlaubnisbehörde keine bindende Feststellung dahingehend, dass die darin genannte Atemalkoholkonzentration vorgelegen hat. (Leitsätze des Gerichts) |