|
Die fehlende Kraftfahreignung wegen des Konsums der harten Droge Amphetamin kann sich aus dem Ergebnis eines Drogenschnelltests (Urin) in Verbindung mit polizeilichen Feststellungen und den Angaben des Betroffenen ergeben. Strafverfahrensrechtliche Maßstäbe über die Rechtsfolgen von Mängeln der Beweiserhebung, wie fehlende Belehrung oder starke Alkoholisierung bei der Befragung, sind auf das rein präventive Fahrerlaubnisverfahren nicht ohne weiteres übertragbar, da hier der Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern überwiegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |