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Ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall setzt den Nachweis unfallbedingter Verletzungen voraus; gelingt dieser Strengbeweis nicht, ist die Klage abzuweisen. Als erforderlichen Herstellungsaufwand kann der Geschädigte nur solche Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist grundsätzlich nur der günstigere Mietpreis von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen zu verlangen, es sei denn, der Geschädigte weist nach, dass ihm kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |