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Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit eines PKW setzt grundsätzlich eine erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung voraus. Die Setzung einer solchen Frist ist nicht entbehrlich, wenn der Käufer unmittelbar den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, ohne dem Verkäufer zuvor eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt zu haben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |