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Ein Anspruch auf Nachlieferung eines typenidentischen Ersatzfahrzeugs im Rahmen des VW-Abgasskandals besteht nicht, wenn das ursprünglich gelieferte Modell nicht mehr hergestellt wird und das begehrte Nachfolgemodell erhebliche technische und konstruktive Unterschiede aufweist (hier: VW Touran I vs. Touran II). Die Klage auf Nachlieferung eines solchen Nachfolgemodells ist abzuweisen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |