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Die Erteilung eines Bewohnerparkausweises steht im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde. Eine langjährige Verwaltungspraxis, Bewohnern mit privatem Stellplatz keinen Ausweis zu erteilen, ist eine sachgerechte und ermessensfehlerfreie Ausübung des Ermessens, die die Behörde aufgrund des Gleichheitssatzes bindet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |