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Nach § 8 Abs. 2 StVO muss der Wartepflichtige, der die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten erkennen lassen, dass gewartet wird. Kann die Straßenstelle nicht übersehen werden, darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist; 'Hineintasten' bedeutet dabei zentimeterweises Vorrollen bis zum Übersichtspunkt mit der Möglichkeit sofort anzuhalten. Bei einem Zusammenstoß auf einer Einmündung spricht der erste Anschein dafür, dass der aus der nichtbevorrechtigten Straße kommende Fahrer das Vorfahrtrecht schuldhaft verletzt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |