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Die Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens eines Facharztes für Psychiatrie mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung dieses Gutachtens sind rechtmäßig, wenn begründete Zweifel an der Fahreignung aufgrund psychischer Störungen bestehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |