|
Ein Fahrzeughalter, der von einer Fahrtenbuchanordnung verschont bleiben möchte, ist verpflichtet, an der Feststellung des Fahrzeugführers mitzuwirken. Dies gilt unabhängig davon, ob ihm von der Bußgeldbehörde zusammen mit der Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß ein Foto des Fahrers vorgelegt wurde. (Leitsätze des Gerichts) |