|
1. Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. 2. Ein Wohnmobil ist kein PKW im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Aus der VO (EU) 2018/858 ergibt sich nichts anderes. (Leitsätze des Gerichts) |