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1. Erlässt das Erstgericht ein Anerkenntnisurteil und wird in der Folge lediglich dessen Kostenentscheidung mit der sofortigen Beschwerde angefochten, ist das Beschwerdegericht der Prüfung, ob die Voraussetzungen für ein Anerkenntnisurteil vorlagen, enthoben und darf lediglich die Richtigkeit der getroffenen Kostenentscheidung überprüfen (Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 5. November 2004 - 19 W 44/04, Rn. 5, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 13 WF 278/17, Rn. 2, juris). 2. Zur Prüfungsfrist eines Kfz-Haftpflichtversicherers bei Beschädigung eines für den Straßenverkehr zugelassenen Motorsportfahrzeugs. (Leitsätze des Gerichts) |