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Der für eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis notwendige strafrechtliche Vorsatz setzt das positive Wissen um die nicht bzw. nicht mehr bestehende Fahrerlaubnis voraus. Aus der verwaltungsverfahrensrechtlich wirksamen Zustellung des Entziehungsbescheides kann nicht auf die tatsächliche Kenntnis des Angeschuldigten von der Entziehung geschlossen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |