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Ein Verbraucherdarlehensvertrag zum KFZ-Kauf kann auch nach Ablauf der regulären Frist widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung nicht die erforderlichen Pflichtangaben enthält. Dies ist der Fall, wenn ein Hinweis auf das Kündigungsrecht nach § 314 BGB fehlt, da die Widerrufsfrist gemäß § 356 b Abs. 2 S. 1 BGB erst mit Nachholung dieser Angaben beginnt. Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Darlehensnehmer zum Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs verpflichtet, der auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise nicht notwendig war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |