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Berechnet der Geschädigte seinen Schaden bereits unter Zugrundelegung der regionalen durchschnittlichen Stundenverrechnungssätze von Fachbetrieben für Karosseriereparaturen (nicht markengebundenen Werkstätten), muss er sich nicht auf die günstigeren Stundenverrechnungssätze eines von der Beklagten benannten Referenzbetriebs verweisen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |