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Ein zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufes abgeschlossener Darlehensvertrag kann fristgerecht widerrufen werden, wenn der Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Nach wirksamem Widerruf entfallen die Ansprüche des Darlehensgebers auf Vertragszins und Tilgung; der Darlehensnehmer ist jedoch zum Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs verpflichtet, soweit dieser auf einen nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |