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Das Landgericht Münster hat eine Klage auf Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls vom 10.10.2011 abgewiesen. Der Kläger, ein Busfahrer, wurde schwer verletzt, als sein Bus nach dem Verlassen durch ihn unkontrolliert anfuhr und ihn zwischen zwei Bussen einklemmte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |