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Ein Anspruch auf Erstattung einer Wertminderung für einen PKW sowie auf Schadensersatz wegen einer verkürzten Garantiezeit kann bestehen, wenn der PKW mehr als 30 Tage auf den Verkäufer zugelassen war und die Herstellergarantie mit dem Tag der Erstzulassung beginnt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |