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Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines Abschnitts der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg, der eine Elbquerung mittels Tunnel umfasst, verneint erhebliche Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten. Er kommt zu dem Ergebnis, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen keine Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG verwirklicht und keine Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich werden. Zudem wurden die Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Inanspruchnahme von Eigentumsrechten geprüft und geregelt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |